Generalverdacht
Woher weiß ich, daß in Bottrop und Essen ein psychisch kranker Mann sein Auto in Gruppen vorwie­gend auslän­disch ausse­hender Menschen lenkte? Die rechts­lastige Presse habe ich Tage nicht verfolgt, auch hat sie gar kein Inter­esse an der Verbrei­tung solcher Nach­richten. Und für die anderen gilt doch die Maxime der Tages­schau, über regionale Vorfälle nur bei allge­meiner Bedeu­tung zu berichten. Egal, es handelt sich um einen Einzel­fall, der nicht zu einem General­verdacht gegen­über psychisch Kranken führen darf. Der Vorfall ist diffe­renziert zu betrachten, die Mehrheit aller Deutschen fährt vorschrifts­mäßig.

... link (2 Kommentare)   ... comment



2019
Zehn Prozent mehr Idioten im Wohn­gebiet, und das Feuer­werk verdop­pelt sich. Ein Blick vom Balkon entschä­digt: Den Polen meiner Straßen­seite rollt ein Riesen­böller auf die andere, worauf verärgert das Wort Polen­böller fiel. Leider kam es nur zu leichten Hand­greiflich­keiten.

... link (1 Kommentar)   ... comment



Kunst, Wunst, Dunst
"Kunst kommt von Können" hat einen eigenen Beitrag in der Wiki­pedia. Käme sie von wollen, hieße sie Wunst. Und Dunst, wenn sie denun­zierte wie das sog. "Zentrum für poli­tische Schön­heit", deren Sprecher mit schiefem Kragen und kind­lichem Kohle­abrieb im Gesicht erneut aus der Grube gefahren kam, um die mehrheit­lich rechts­radikalen Demon­stranten zu entlarven. [1] Zunächst nur die eigenen Nachbarn und Facebook­freunde, die "monatelang" aufgenommen "tausende von Gigabyte" füllen, also ein paar Dutzend moderne Mobil­telefone.

Man arbeite an einer Datenbank und einer Gesichts­erkennung, die Nazis von nicht vorhan­denen besorgten Bürgern unter­scheiden kann. Was eine Hybris. Nichts werden sie auf die Reihe bekommen. Auch die Über­wachung des Herrn Höcke rund um die Uhr blieb ergeb­nislos, weil sie nie statt­fand. Der feuchte Traum der Dünstler mag von der Kunst­freiheit gedeckt sein wie der Abklatsch des Holo­caust-​Mahn­mals im Nachbar­garten, in dem jeder auch künst­lerisch unbe­leckt einen Strauch als Phallus schneiden darf. [2]

Es würde mich nicht wundern, wenn einige "Künstler gegen den Krieg", die im Jahre 2006 mit dem Libanon­krieg hier bei "blogger.de" kurz der Versen­kung entstiegen und auf dem Breit­scheid­platz eine abgedro­schene "Tödliche Über­raschung" präsen­tierten, nun im "Zentral­komitee für poli­tische Schönheit" ihre Seele auskotzen, besten­falls ein kleines Zubrot verdienen. [3] Später hat es ein einzelner am Breit­scheid­platz besser hinbe­kommen, gleich­wohl er die toten Körper nicht in Form eines Sinn­spruches plazierte.

Ebenfalls besser als armselige Künstler wird der gemeine unpoli­tische Mensch die Bild-, Gesichts- und Nazi­erkennung arglos einsetzen. Dank einer milliarden­schweren Indu­strie, an die er massen­weise Geld abdrückt. Zunächst werden Online­freunde und Nachbarn erfaßt, dann wie Sammel­bilder getauscht und letzt­lich vom persön­lichen Assi­stenten mit weiteren Daten abge­glichen, zum Beispiel den Bewegungs­mustern unter der Sturm­haube. Doch noch sind wir in einem Stadium, da wir unsere Daten selbst sammeln und "teilen" müssen.

[1] Arno Frank: Gezielte Eskalation. Spiegel, 03.12.2018. Eine Glorifizierung des Denunziantentums durch politisch Korrekte.
[2] Matthias Thüsing: Mahnmal bei Höcke: Das ist Kunst und muss nicht weg. MDR Thüringen, 23.03.2018
[3] Künstler gegen den Krieg. Die Software muß sehr gut sein, soll sie im alltäglichen Kontext den Künstler mit der Glatze korrekt klassifizieren.

... link (1 Kommentar)   ... comment



I bims, die Ehrenfrau
Ehrenmann/Ehrenfrau zum Jugend­wort des Jah­res 2018 gekürt. Ehren­mann und Ehren­frau ist Jugend­wort des Jahres 2018. Zwei Beispiele für den Verfall der deut­schen Sprache unter Journa­listen, die nur noch von Jugend­lichen über­troffen werden. Wie wäre es mit: Ehren­mann und Ehren­frau sind Wörter des Jah­res 2018. Meinet­wegen auch: Ehren­mann bzw. Ehren­frau ist Jugend­wort des Jahres 2018.

Interessant ist auch die Frage: Wie kann ein deralt verstaubtes Wort wie Ehren­mann in Kombi­nation mit seiner weib­lichen Ableitung zum Sieger gekürt werden? Weil die Alter­nativen alle schwach­sinnig waren, weil unter ihnen nur diese Kombi­nation den Gender­wahn verdeut­licht, oder weil der messer­stechende Ehren­mann wieder Kon­junktur hat?

Muß i denn

... link (0 Kommentare)   ... comment



Nine-Eleven
Heute haben die Deutschen wieder ihren großen Nine-​Eleven-​Gedenktag der Jahre 1918, 1938 und 1989. Und natür­lich durfte der Bogen in die Gegen­wart von Chemnitz nicht fehlen. So konnte Stein­meier sich nicht verkneifen, "daß einige wieder von sich behaupten, allein für das wahre Volk zu sprechen, und andere aus­grenzen". [1] Es mag sein, daß ein "Staats­ober­haupt kaum deut­licher werden kann". [2] Nur zur Sicher­heit baut es "Schwarz-​Rot-​Gold" ein, damit die AfD nicht beim Namen genannt werden muß und dennoch seine Aussagen nicht falsch verstanden und auf #wirsindmehr bezogen werden. Gegen meine Erwar­tung hielt sich der populi­stische Bezug unserer Poli­tiker auf die Gegen­wart und moderne Opfer­gruppen in Grenzen, zumal die jüngsten Pogrome in Chemnitz vier Tage zuvor durch ein ritu­elles Opfer befriedet wurden.

[1] Bundes­präsident Stein­meier fordert Kampf gegen "neuen aggres­siven Natio­nalismus". Spiegel, 09.11.2018.
[2] Hartmut Rosa: Deutlicher kann ein Staats­ober­haupt kaum werden. SZ, 09.11.2018.

... link (0 Kommentare)   ... comment



Volksabstimmungen
Hier die weniger bekannten Abstimmungen der Hessen am 29. Oktober 2018:

Nr. Inhalt Linke wuerg Prozent
3 Inform. Selbstbest. ja nein 90,9
7 Infrastruktur enth. nein 90,0
6 Nachhaltigkeit enth. nein 89,1
2 Kinderrechte ja ja 89,1
9 Ehrenamt enth. nein 89,0
1 Gleichberechtigung ja nein 88,6
15 Rechnungshof ja ja 88,3
10 Sport enth. nein 87,8
8 Kultur enth. nein 87,7
14 Volksgesetzgebung nein nein 86,3
5 Staatszielbegriff nein nein 84,8
4 Todesstrafe ja ja 83,2
11 Europa ja ja 82,4
13  Gesetzesverkündigung  nein nein 81,4
12 passives Wahlalter ja ja 70,3

Die Liste ist nach Zustimmung geordnet. Der Tiefstwert von 70 Prozent für die Herab­setzung des Wahl­alters läge niedriger, wenn nicht die Möglich­keit bestanden hätte, mit einem Kreuz allen 15 Ver­fassungs­änderungen zuzu­stimmen. Aufatmen werden die Poli­tiker, daß nach Jahr­zehnten der Angst vor dem Votum der Bevöl­kerung die Todes­strafe gestri­chen wurde. An der relativ geringen Zustim­mung kann man sich gerne reiben und sie dem verhaßten einhei­mischen Wahlvolk oder der AfD zuschieben.

Ich habe nur fünf Verfas­sungsände­rungen zugestimmt, die allesamt mit den Stimmen der Linken im Landtag beschlossen wurden: Natür­lich zur Strei­chung der Todes­strafe, obgleich ich das Wort "abge­schafft" in einer Verfas­sung für über­flüssig halte. Sie ist ja kein Geschichts­buch. [1] Auch zu den Kinder­rechten, obwohl mir die Ände­rung zu länglich ist. Gleich­falls zugestimmt habe ich dem Bekenntnis zur euro­päischen Inte­gration, obgleich es nicht in einer Verfas­sung gelei­stet werden muß, schon gar nicht in der eines Bundes­landes. Schließ­lich war ich noch für eine verschärfte Kontrolle durch den Rech­nungshof und die Herab­setzung des passiven Wahl­alters auf 18 Jahre. Zwar wurde ich erst mit 21 Jahren voll­jährig und sehe nicht eine um drei Jahre frühere Reife. Doch warum sollen vernünf­tige Heran­wachsende nicht in den Landtag einziehen? Viel­leicht führt eine einheit­liche Grenze von 18 Jahren auch einmal zur konse­quenten Anwen­dung des Erwach­senen­straf­rechtes.

Ebenfalls mit der Linken bin ich gegen Staats­ziele in der Verfas­sung, die gewissen Sparten der Gesell­schaft Vorrang einräumen. Hier würden einfache Gesetze ausreichen, die leichter dem sich wandelnden Zeitgeist angepaßt werden können. So wichtig manche Themen auch sein mögen, sehe ich keinen Verfas­sungs­rang für Nach­haltig­keit, Infra­struktur, Kultur, Ehrenamt und Sport. Inter­essant wäre gewesen, wenn es zwar für diese Staats­ziele Mehrheiten gegeben hätte, aber keine für den Begriff Staatsziel selbst.

Während sich die Linke bei den konkreten Staats­zielen nur enthielt, hat sie wie ich nicht nur Staats­ziele grundsätzlich abgeleht, sondern auch die elek­troni­sche Verkün­digung von Gesetzen und die Stärkung der Volks­gesetz­gebung. Schon an den Verfas­sungs­ände­rungen selbst, die allesamt in ihrem Arti­kel 2 ein Inkraft­treten bereits am Tage nach ihrer Verkün­digung vorsehen, ist die Tendenz zu erkennen, den Bürgern keine 14 Tage zur Auswan­derung mehr einzu­räumen. Wird demnächst auf eine Druck­legung verzichtet und nur ins Internet gehauen, ist ein weiterer Schritt getan, geräuschlos Gesetze unterzu­jubeln. Und was die Volks­gesetz­gebung betrifft, vertraue ich mehr auf gewählte Parla­mentarier als auf des Volkes Stimme. Folgt sie wie in den vorlie­genden Volks­abstim­mungen nicht lamm­fromm der Obrig­keit, dann äußert sie sich nicht vernünftig, sondern populi­stisch im gegen­wärtig veralterden Wort­sinne.

Bleiben zwei Verfassungs­änderungen, denen die Linke zustimmte, ich aber nicht. Zum einen die Gleich­berech­tigung von Frauen und Männern, denn der neue Ab­satz 2 labert nur breit, was im ersten schon steht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! Ausdrück­lich erwähnt waren schon immer Geschlecht, Rasse und Über­zeugung. Außerdem fällt man mit "Frauen und Männer" hinter dem "Geschlecht" zurück, wie zum Entsetzen einiger auch "Rasse" nicht bei dieser Gelegen­heit gestrichen wurde.

Ebenfalls nicht zugestimmt habe ich dem Gelaber zur informa­tionellen Selbst­bestimmung, die ausdrück­lich durch einfache Gesetze einge­schränkt werden darf. Ohne umfang­reiche Detail­gesetze ist der neue Arti­kel 12a völlig wertlos. Außerdem mag ich eine Gesell­schaft nicht, in der jeder sich hemmungslos zur Schau stellt, dann aber sein Recht auf Privat­sphäre einfordert und in der Anony­mität unter­tauchen möchte. Adreß­bücher gibt es schon lange nicht mehr, in Telefon­büchern stehen nur noch Firmen und alte Menschen, die Klingel­schilder sind auch bald dran. Das möchte ich nicht dem Geschmack von Verfas­sungs­richtern über­lassen.

Todesstrafe. Zahlwort, 28.10.2018.

... link (0 Kommentare)   ... comment



Todesstrafe
Heute darf ich darüber abstimmen, ob in einem unab­hängigen Hessen weiterhin auf der Basis eines einfachen Gesetzes zum Tode verur­teilt werden darf. Bisher scheute man eine Verfas­sungs­ände­rung, weil sie der Zustim­mung des hessi­schen Volkes bedarf. Ich gehe davon aus, daß sie heute erreicht wird, nachdem mehrere Genera­tionen darüber einen Schul­aufsatz zu schreiben hatten, um nach pseudo­wissen­schaft­licher Abwägung von pro und contra zur Erlangung einer mehr als befriedi­genden Note sich gegen die Todes­strafe auszu­sprechen.

Ich bin dankbar für diese Abstimmung, weil sie mich mit der Gegen­wart versöhnt. Bisher dachte ich, die Indok­trination der Bevöl­kerung, insbe­sondere der Schüler durch Lehrer edler Gesin­nung, die strom­linien­förmig den Bildungs­auftrag der Obrig­keit umsetzen, sei eine neue Erschei­nung und habe es seit 1945, zumin­dest 1968 nicht mehr gegeben. Dem ist nicht so. Es gab schon immer Gehirn­wäsche. Heute Flücht­linge, gestern Todes­strafe.

... link (6 Kommentare)   ... comment