Schwarz-Rot
Nein, es geht nicht um "die Eintracht", die heute ihren Gegner fluß­aufwärts geschlagen hat, sondern um die große Koalition, die man vor 50 Jahren im Jahre 1968 noch nicht Groko nannte, sondern nur groß oder besser schwarz-rot. Sie war begleitet von einer noch jungen und starken außer­parlamen­tarischen Opposi­tion und hielt auch nicht lange. Mit den gegen­wärtigen Menschen und Studie­renden, die damals noch Studenten waren, wird der ganzen Scheiße wohl kein zweiter Willy Brandt entsteigen, auch dann nicht, wenn die SPD-Mit­glieder sich für Neuwahlen entscheiden.

Mittler­weise weiß jedermann, daß sich die sog. Groko-Partner über viele Details streiten, um von dem einen unge­lösten Thema in der Hoff­nung abzu­lenken, dieses werde sich in der aktu­ellen Legis­latur­periode von selbst legen, indem man mit leichten perso­nellen Verän­derungen den einge­schla­genen Weg fortsetzt. Daß Zuwan­derung keine große Rolle spielt, erkennt man an den mageren 4 von 160 Seiten des Koali­tions­vertrages, die unter [1] nachzu­lesen sind.

Daß darin im wesent­lichen Allge­mein­plätze wie Kommission, Moni­toring, Sprach­erwerb, Kindswohl, Anreize und Registrie­rung zu lesen sind, ist nicht verwunder­lich und auch kein Allein­stellungs­merkmal. Sie wären auch in Ordnung, könnte man eine offen­sive Umsetzung in den nächsten Monaten erwarten. Lustig ist die Hoffnung, daß sich 2015 nicht wieder­holen möge. Das wäre auch das sofortige Ende der Koali­tion und des inneren Friedens.

Wenn ich sage, es solle eine Spanne von x bis y nicht über­schritten werden, dann deute ich eine Erwar­tung von minde­stens x an und verwässere die formal gleich­wertige Forderung einer Obergrenze von y. Für die war 200.000 im Gespräch. Nun ist sie auf y=220.000 erhöht. Als Augen­wischerei sind sinn­leere x=180.000 hinzu­gefügt. Man hätte auch x=0 oder x=-35 schreiben können.

Beim Kindswohl lese ich zumin­dest das Wort "vorge­schickt", weshalb einige die teilweise wirklich Minder­jährigen als Schick­linge bezeichnen. Es wäre schön zu lesen, daß sie im Regel­fall gleich einem entlau­fenen deut­schen Teen­ager umgehend in den Schoß ihrer Familie zurück­geführt werden sollen. Mein Kollege machte darauf aufmerksam, daß in der Geschichte auch Deutsche ihre jüngeren Familien­mit­glieder in die Fremde geschickt hätten. Um dort zu arbeiten, denn Sozial­systeme gab es nicht.

Was die Straftäter betrifft, so wird bereits im zweiten Satz der erste relati­viert. Erst wird frech gefordert, alle Straf­täter seinen auszu­weisen. Dann wird formal über­flüssig darauf hinge­wiesen, daß dies auch für Rausch­gift­handel und Paßver­gehen gelte, sofern die Strafe andert­halb Jahre über­schreite. Inhaltlich bedeutet dies, daß ganz allgemein nur nach schwersten Vergehen ausge­wiesen wird, weil einfache Vergewal­tigung oder Messer­stecherei selbst bei Erwach­senen anderer Kulturen keine andert­halb Jahre einbringen.

[1] Der Koalitions-Vertrag zur Zuwanderung im Wortlaut. Achgut, 07.02.2018.

... comment