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Mitgliedervotum
wuerg, 19.02.2018 20:23
In unserer Demokratie funktioniert es ungefähr so: Alle Wahlberechtigten dürfen abstimmen. Die Bundestagsmandate werden weitgehend proportional zu den abgegebenen Stimmen verteilt. Der Bundestag wählt den Kanzler, der bestellt sein Kabinett. Damit diese Wahl erfolgreich und die gebildete Regierung stabil ist, werden normalerweise Koalitionsverhandlungen geführt. Nicht die Wähler, sondern die Parteien entscheiden über die Bildung einer solchen Koalition. Wovon diese Parteien ihre Zustimmung abhängig machen, ist weitgehend ihre Angelegenheit. Eine Zustimmung des Parteivorstandes, der Delegierten oder aller Mitglieder ist zulässig, ein Orakel wahrscheinlich nicht. Es ist daher nicht undemokratisch, wenn nun die SPD-Mitglieder abstimmen, seien sie auch Kinder oder Ausländer. Sie stimmen über das Verhalten ihrer eigenen Partei ab. Hier meine Stimme:
Am rechten Rand gibt es Unmut darüber, daß auch ausländische Sozialdemokraten abstimmen dürfen. Wer das nicht möchte, muß das Parteiengesetz ändern. Theoretisch könnten nur Deutsche Mitglieder sein. Das aber würde zu schweren Auseinandersetzungen führen, vor allem dann, wenn auch Verbände wie die Gewerkschaften einbezogen würden, die ihre Ausländer mit hohem Organisationsgrad nicht kampflos aufgäben. Auch volljährig zu sein, ist eine ungerechte Forderung, zumal man sich bereits mit 14 Jahren für jede Gemeinschaft entscheiden kann, die sich Religion nennen darf.
Es wäre aber denkbar, für gewisse Vorgänge innerhalb der Parteien, einige Mitglieder auszuschließen oder Fremde zuzulassen, wie das in den US-Vorwahlen oftmals der Fall ist. Grundsätzlich gibt es das auch in Deutschland: Im Jahre 1970 kandidierte der Juso-Vorsitzende und spätere Bundestagsabgeordnete Karsten D. Voigt zum hessischen Landtag. [1] Zur innerparteilichen Aufstellung waren alle Delegierten seines Wahlkreises stimmberechtigt. Alle? Ich nicht, obwohl im März 1970 das Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt wurde. Nicht nur daraus schließe ich messerscharf, daß die Nominierung früher stattfand.
[1] Am Wahlabend hatte er einen hauchdünnen Vorsprung vor Ruth Beckmann von der CDU, doch nach Auszählung der Briefwähler war er dahin.
Am rechten Rand gibt es Unmut darüber, daß auch ausländische Sozialdemokraten abstimmen dürfen. Wer das nicht möchte, muß das Parteiengesetz ändern. Theoretisch könnten nur Deutsche Mitglieder sein. Das aber würde zu schweren Auseinandersetzungen führen, vor allem dann, wenn auch Verbände wie die Gewerkschaften einbezogen würden, die ihre Ausländer mit hohem Organisationsgrad nicht kampflos aufgäben. Auch volljährig zu sein, ist eine ungerechte Forderung, zumal man sich bereits mit 14 Jahren für jede Gemeinschaft entscheiden kann, die sich Religion nennen darf.
Es wäre aber denkbar, für gewisse Vorgänge innerhalb der Parteien, einige Mitglieder auszuschließen oder Fremde zuzulassen, wie das in den US-Vorwahlen oftmals der Fall ist. Grundsätzlich gibt es das auch in Deutschland: Im Jahre 1970 kandidierte der Juso-Vorsitzende und spätere Bundestagsabgeordnete Karsten D. Voigt zum hessischen Landtag. [1] Zur innerparteilichen Aufstellung waren alle Delegierten seines Wahlkreises stimmberechtigt. Alle? Ich nicht, obwohl im März 1970 das Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt wurde. Nicht nur daraus schließe ich messerscharf, daß die Nominierung früher stattfand.
[1] Am Wahlabend hatte er einen hauchdünnen Vorsprung vor Ruth Beckmann von der CDU, doch nach Auszählung der Briefwähler war er dahin.
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