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Geschäftsordnung
Wer jemals in einer Partei auch nur etwas aktiv war, kennt sie, die Beid­armi­gen mit ihren Anträ­gen zur Ge­schäfts­ord­nung. Als Dele­gierte auf Partei­tagen lungern diese immer glei­chen gerne in der Nähe des Mikro­phons herum. Wer sich die Über­tra­gung des AfD-​Partei­tages ange­sehen hat, weiß, daß nach späte­stens zwei Rede­beiträ­gen ein Antrag auf Ende der De­batte, zumin­dest Schlie­ßung der Redner­liste gestellt wird. Oft ist das ziel­füh­rend und zeit­sparend, wenn so und so klar ist, wie die nach­fol­gende Abstim­mung aus­fallen wird.

Eine Steigerung besteht darin, sich bessere Durch­set­zungs­chan­cen zu sichern, indem man zuvor die Geschäfts­ord­nung oder andere Vor­schrif­ten ändert. Das ist ein immer belieb­ter wer­den­dens Mittel, die AfD aus­zugren­zen. Eine leichte Übung besteht darin, mit ein­facher Mehr­heit Ein­spruchs­möglich­keiten oder Minder­heiten­rechte zu be­schnei­den. Beglei­tend kann man sie von finan­ziel­len Zuwen­dun­gen fern­halten, ihnen Posten verweh­ren, gar nach­träg­lich aber­kennen.

Noch glücklicher kann man sich schätzen, mit Zwei­drittel­mehr­heit nicht nur die Geschäfts­ord­nung ändern und ein­fache Gesetze be­schlie­ßen, son­dern selbst die Ver­fas­sung anpas­sen zu kön­nen. Fall auf Linie ge­brachte Ver­fas­sungs­ge­richte wider Erwar­ten ein­schrei­ten, ist zumin­dest teil­weise der beab­sich­tigte Scha­den bereits ent­standen. Parade­bei­spiel war die Auf­lö­sung der Schul­den­bremse mit einer bereits abge­wähl­ten Mehr­heit.

So liegt die Schnaps­idee nahe, für die Wahl eines neuen Mini­ster­präsi­denten in Sach­sen-​Anhalt eine Zwei­drittel­mehr­heit vorzu­sehen, solange man sie noch selbst hat. Würde das nicht vom Ver­fas­sungs­gericht kas­siert, könnte Sven Schulze nicht auf ewig, aber vier Jahre oder bis zu seinem Tode weiter­regie­ren. Danach wäre Sach­sen-​Anhalt füh­rungs­los, solange die AfD gemein­sam mit anderen, denen dieser Zustand eben­falls auf den Keks gehen wird, nicht die Zwei­drittel­mehr­heit erreicht.

Um das gleiche ohne Ver­fas­sungs­ände­rung zu bewir­ken, ist zumin­dest eine abso­lute Mehr­heit der AfD zu ver­hinden. Ich hoffe, es gelingt nicht. Falls doch, blei­ben BSW und Über­läufer aus der CDU. Alter­nativ die SPD unter die Fünf­pro­zent-​Hürde zu drücken, wird wohl nicht gelin­gen, da viele Wähler aus Mit­leid oder ‚stra­te­gisch‘ den­kend das ver­hin­dern werden.

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