ex falso quodlibet sequitur
Nein, ich habe kein Latinum, wiederhole nur einen Spruch aus den Gängen der mathe­mati­schen Fakultät und erlaube den Alt­sprach­lern eine Korrek­tur der Wort­stellung, wie fromme Christen jedes Wort ihrer Bibel ohne Grie­chisch­kennt­nisse korrekt auslegen und auch verhin­derte Juristen genau wissen, welches Wort welchen Tatbe­stand beschreibt und in welche Lücke gefurzt werden kann. [1]

Da fällt mir eine Episode ein, die ich schon unter den Mathe­matiker­witzen schil­derte: Ein Jura­student in der Mensa so (so sagte man damals noch nicht, er hob an): „Mathe­matiker denken, wir Juri­sten würden glauben, wenn B aus A folgt, daß dann aus B auch A fol­gen muß. Das stimmt aber nicht. Wenn es regnet, ist die Straße naß. Doch wenn die Straße naß ist, muß es nicht gereg­net haben. Es kann ja auch ein Spreng­wagen vorbei­gekom­men sein. [2] In der Mathe­matik aber ist das anders. Wenn dort A gleich B ist, dann ist auch B gleich A.“

[1] Mit diesen Worten möchte ich mich vom Chronisten verab­schieden, obgleich ich noch gerne über Glaube und Betrug gestrit­ten hätte.

[2] Richard Allan Simmons: Die verges­sene Tote. Columbo, Epi­sode 47. Columbo sieht die nasse Straße und begnügt sich nicht mit der lappe­dude­ligen Fest­stellung, daß ein Spreng­wagen vorbei­gekommen sei. Er ermit­telt unauf­fällig den Auftrag­geber.

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