Quadratwurzelgesetz
wuerg, 23.06.2007 20:16
Warum treibt mich die polnische Forderung, die Stimmen im Rat der EU gemäß der Wurzel aus der Bevölkerungszahl festzulegen, so sehr um? Nicht wegen der Unverschämtheit, mit der Kriegsverbrechen aufgerechnet und umgemünzt werden, sondern wegen des Wortes Gesetz. Sicherlich haben Penrose und seine polnischen Jünger in ihrem Modell bleibend einen korrekten Zusammenhang ermittelt, den sie mit dem gleichen Recht Gesetz nennen dürfen wie die der großen Zahlen, doch liegt erhebliche Kritik an dessen bedenkenlose Anwendung auf der Hand.
Es handelt sich um kein Gesetz im juristischen Sinne, an das man sich zu halten hat. Es ist auch kein physikalisches, das aus der Beobachtung abgeleitet wurde. Und als mathematisches Gesetz ist es nicht anwendbar, weil die Realität zu weit vom Modell entfernt liegt. So geht es nur selten um Entscheidungen im Bereich 50 zu 50, sondern mehr um Bedenkenträgerei, Interessen und Verwirrung des eigenen Volkes. Vor allem sind nur selten Volksabstimmungen Basis der Stimmabgabe im Ministerrat. Sonst müßten auch die Stimmberechtigten und nicht die Bevölkerung radiziert werden.
Kritiklos auf die Realität übertragen ist das Quadratwurzelgesetz eines der unangenehmen Art, wie sie in der Ökonomie gerne aus dem Hut gezaubert werden und zu Nobelpreisen führen, durchaus mit erheblichem Aufwand irgendwie halb abgeleitete, halb postulierte Zusammenhänge mit kurzer Halbwertszeit, die zumeist noch nicht einmal die Qualität des Mooreschen Gesetzes erreichen. Wir wissen doch alle, daß Abstimmungsmodalitäten Vereinbarungen sind, an die man sich hält. Zumindest eine Weile lang, vor allem als Neuling. Sich bei erstbester Gelegenheit einen Vorteil zu erpressen, darin hindert uns das Schamgefühl, wenn schon das Großhirn der Versuchung unterlegen ist. Die Polen dagegen bevorzugen die Wiederbelebung alter Vorurteile.
Es ist sicherlich nicht falsch, über das Quadratwurzelgesetz als lineare Alternative zum mehrdimensionalen Prinzip der noch gültigen dreifachen und der geplanten doppelten Mehrheit nachzudenken. Die ist nämlich zu kompliziert für den einfachen Menschen, der im Gegensatz zu einem Wissenschaftler nicht nur alles bemessen, sondern auch auf einer einfachen Skala anordnen möchte. Läßt man ihm Spielraum entwirft er zahlreiche Projektion auf das Zentimetermaß, um seine Interessen durchzusetzen und neue Verwirrung zu stiften.
Eigentlich ist die derzeit gültige Regelung gar nicht schlecht. Wenn ich es recht verstanden habe, besitzen die 27 Mitgliedsländer 3 bis 29 Stimmen. Insgesamt sind es 345, von denen 258 für eine Zustimmung erforderlich sind. Die gemessen an der Bevölkerung unterproportionalen Stimmanzahlen sind ein Kompromiß zwischen der Bemessung nach Köpfen (one man, one vote) und Staaten (one country, one vote). Daß Deutschland auf einer Stufe mit den deutlich kleineren Ländern Frankreich, Großbritannien und Italien steht, spricht für unsere Selbstlosigkeit. Nur zwei Stimmen weniger für Spanien und Polen erscheint ebenfalls ungerechtfertigt, doch eigentlich auch nur gegenüber Deutschland. Im Grunde ist jeder Wind aus den Segeln, wenn wir auf unseren Vorteil verzichten, der auch nach dem Quadratwurzelgesetz gegenüber der jetzigen Regelung entstünde.
Ein über die hohen Stimmenzahlen kleiner Staaten hinausgehender Minderheitenschutz besteht darin, daß zusätzlich die Hälfte bzw. Zweidrittel aller Mitglieder im Rat der EU zustimmen muß. Das erste ist Augenwischerei, denn 14 Staaten haben mindestens 88 Stimmen, daß gegen sie die erforderliche Mehrheit von 258 Stimmen immer verfehlt wird. Im Zweidrittel-Fall dagegen könnten schon 9 Länder eine Beschlußfassung verhindern. Im Extremfalle die Länder von Finnland abwärts mit nur 44 von 345 Stimmen und 20 vom 483 Millionen Einwohnern. Mehr Demokratie geht eigentlich nicht und führt nur zu Wadenbeißerei.
Aber auch die bevölkerungsreichen Länder genießen ein Privileg, denn es sind in der dritten Dimension 62% der Bevölkerung erforderlich. Damit können drei Länder eine Sperrminorität aufbauen, während es ohne diese Regelung vier sein müssen. Nur wenige Kombinationen könnten davon profitieren, vor allem natürlich Deutschland, ohne das drei Länder nicht genügend Bürger zusammenbringen. Wollte Polen dies tun, müßten sie sich mit Deutschland und Frankreich verbünden und noch einmal genau nachzählen, denn ich errechne für 82,5+62,5+38,6=183,6 knapp unter 0,38*483,6=183,8.
Grundsätzlich könnten die Polen darüber jammern, daß mittlere Staaten gegenüber kleinen und großen benachteiligt sind, wenn sie nicht mit 27 Stimmen gegenüber nur 29 für Deutschland deutlich bevorzugt wären. Es geht im aktuellen Vorstoß deshalb auch weniger um die rechnerische Gleichbehandlung mittlerer Staaten in dem schon vier Jahre alten Entwurf einer EU-Verfassung, sondern vor allem um den Erhalt der Privilegien aus dem noch gültigen Vertrag von Nizza. Quertreibende Alternativvorschläge sind nicht geliebt, sondern nur Hilfsmittel zur Abwehr einer Veränderung.
Wer wie Deutschland aus taktischen Gründen, aus Freundschaft zu Frankreich oder eingedenk historischer Schuld verzichtet, riskiert eben Probleme mit der Herstellung der Normalität, auch wenn die Mehrheit dies unterstützt. Das ist im Leben nicht anders: Viele Menschen würden Einschränkungen hinnehmen, wenn sie ihnen danach nicht auf Dauer abverlangt würden, andere sich nicht lustig machten und eiskalt den geschenkten Vorteil behalten und mehren, auch wenn sie ihn nicht mehr benötigen. Gibt man dem älteren Kind mehr, ist das jüngere unzufrieden. Gibt man das gleiche, hat das ältere vor zwei Jahren ja auch nichts bekommen.
Die geplante Abstimmungs-Regelung kann als auf halben Wege stehengeblieben kritisiert werden, weil sie mit zweien nur eine Dimension weniger aufweist als die bestehende. Aus der dreifachen Mehrheit wird die doppelte, nach der zum Beispiel 55% der Staaten und 65% der Bevölkerung erforderlich sind. Da 65% der Bevölkerung schon mit sechs Staaten möglich sind und 55% der Staaten es möglicherweise mit 65 Millionen auf weniger Menschen als Deutschland allein bringen, ist durchaus mit der Verfehlung nur eines der beiden Abstimmungs-Ziele zu rechnen.
Es ist ein weit verbreitetes Bedürfnis, alles auf eine Größe zu reduzieren. So auch die beiden Stimmanteile. Am einfachsten legt man die eine Hälfte auf alle 27 Staaten und die andere auf 483,6 Millionen um. Dann lautet die Formel für ein Land mit b Millionen Einwohnern
( 1/27 + b/483,6 ) / 2 = ( 1,85 + 0,1034*b ) %
Das ergibt 10,4% für Deutschland, immerhin 5,8% für Polen und noch 1,9% für das Schlußlicht Malta. Natürlich machen diese Gewichte aus der doppelten Mehrheit keine einfache Abstimmung, sie sind aber ein ungefährer Anhaltspunkt für den Einfluß der einzelnen Mitglieder.
In der Frankfurter Rundschau sah ich eine Darstellung der sog. Stimmgewichte, doch kein Wort über ihre Berechnung. Grundlage sind wahrscheinlich von Werner Kirsch aus Bochum berechnete Anzahlen von Konstellationen, in denen ein Land Zünglein an der Waage ist, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, daß ein einzelner die Stimme seines Landes umstößt. Für kleine Staaten ist dieses Gewicht gegenüber der von mir angeführten Formel um 0,2% geringer. Polen trifft genau und Deutschland hat 1,4% mehr. Ich habe versucht, in dieser Formel die Anteile zu verschieben. Tatsächlich läßt sich mit 55% statt 50% für den Bevölkerungsanteil eine bessere Übereinstimmung erzielen. Und dann sieht man, daß von allen Staaten tatsächlich Polen mit 0,4% hinter dem glatten Verlauf des Stimmgewichtes zurückfällt.
Polen schlägt daher vor, die Bevölkerungszahl durch ihre Wurzel zu ersetzen, um die Benachteiligung mittlerer Staaten, insbesondere die eigene auszugleichen. Bliebe das andere Anstimmungskriterium erhalten, wäre dies natürlich eine klare Verschiebung der Macht zugunsten kleiner Staaten. Deshalb nehme ich an, daß dieses zweite Kriterium ganz entfallen soll. Damit gäbe es keine doppelte Mehrheit mehr, sondern nur noch eine Summe von Bevölkerungswurzeln, die 62% für eine erfolgreiche Abstimmung erreichen müssen. Mit dieser Quadratwurzel und den 62% für eine Mehrheit liegt man angeblich nahe dem Optimum an Gerechtigkeit. Möglicherweise könnte sie mit leichten individuellen Zu- und Abschlägen noch erhöht werden, doch wer soll das berechnen, und wer vermag darin noch Gerechtigkeit und nicht Willkür zu sehen? Egal wie man es anstellt, gleicher Einfluß für alle ist unmöglich. Allenfalls kann die Abweichung vom Ideal minimiert werden. Aber wer legt fest, was das Ideal ist, wie die Abweichung davon zu bewerten ist und worin Gerechtigkeit, Einfluß und Abstimmungsmacht bestehen?
Gemäß der bildlichen Darstellung in der Frankfurter Rundschau profitierten tatsächlich die mittleren Staaten von Spanien (41,6 Millionen) bis Irland (4,0 Millionen) von der uneingeschränkten Umsetzung des Quadratwurzelprinzips, doch nicht nur auf Kosten Deutschlands und anderer Großstaaten. Auch der Mindestanteil für die kleinsten Staaten ist dahin. So rutscht Malta von 1,7% auf 0,7% ab, was aber immer noch ein Vielfaches des Bevölkerungsanteiles ist. Die Beschneidung Deutschlands auf das zur Zeit gültige Maß wird wohl keines der Zukunftsmodelle mehr beinhalten, gleichwohl es durchaus sinnvoll sein kann, neben Mindest- auch Höchstanteile zu haben. Die müßten dann nicht nur von Deutschland, sondern dereinst auch von der Türkei akzeptiert werden.
Nun habe ich viel geschrieben und durchaus Verständnis für die polnische Position gezeigt. Dennoch bleibe ich bei meiner Auffassung, einmal gefaßte Beschlüsse erst einmal umzusetzen, bevor sie einer abermaligen Korrektur anheim fallen. Es steht Polen nicht zu, ein theoretisches Modell aus der Schublade zu ziehen, um mit ihm und anderen Abstrusitäten Vereinbarungen auszuhebeln. Wäre es möglich, würde ich den Polen Stimmanteile von 10 Millionen Menschen abtreten. Sollten die Ukraine und Weißrußland einmal zur EU gehören, könnte Polen von ihnen weitere Anteile fordern für die durch die Westverschiebung Polens verlorenen Gebiete und Bürger. Bis dahin gilt zumindest für die Brüder Kaczynski das Verursacherprinzip, nach dem Deutschland nicht nur für die im Krieg getöteten Polen verantwortlich ist, sondern auch für deren ausgebliebenen Nachfahren, die verlorenen Ukrainer, Belorussen und Ostpreußen.
Es handelt sich um kein Gesetz im juristischen Sinne, an das man sich zu halten hat. Es ist auch kein physikalisches, das aus der Beobachtung abgeleitet wurde. Und als mathematisches Gesetz ist es nicht anwendbar, weil die Realität zu weit vom Modell entfernt liegt. So geht es nur selten um Entscheidungen im Bereich 50 zu 50, sondern mehr um Bedenkenträgerei, Interessen und Verwirrung des eigenen Volkes. Vor allem sind nur selten Volksabstimmungen Basis der Stimmabgabe im Ministerrat. Sonst müßten auch die Stimmberechtigten und nicht die Bevölkerung radiziert werden.
Kritiklos auf die Realität übertragen ist das Quadratwurzelgesetz eines der unangenehmen Art, wie sie in der Ökonomie gerne aus dem Hut gezaubert werden und zu Nobelpreisen führen, durchaus mit erheblichem Aufwand irgendwie halb abgeleitete, halb postulierte Zusammenhänge mit kurzer Halbwertszeit, die zumeist noch nicht einmal die Qualität des Mooreschen Gesetzes erreichen. Wir wissen doch alle, daß Abstimmungsmodalitäten Vereinbarungen sind, an die man sich hält. Zumindest eine Weile lang, vor allem als Neuling. Sich bei erstbester Gelegenheit einen Vorteil zu erpressen, darin hindert uns das Schamgefühl, wenn schon das Großhirn der Versuchung unterlegen ist. Die Polen dagegen bevorzugen die Wiederbelebung alter Vorurteile.
Es ist sicherlich nicht falsch, über das Quadratwurzelgesetz als lineare Alternative zum mehrdimensionalen Prinzip der noch gültigen dreifachen und der geplanten doppelten Mehrheit nachzudenken. Die ist nämlich zu kompliziert für den einfachen Menschen, der im Gegensatz zu einem Wissenschaftler nicht nur alles bemessen, sondern auch auf einer einfachen Skala anordnen möchte. Läßt man ihm Spielraum entwirft er zahlreiche Projektion auf das Zentimetermaß, um seine Interessen durchzusetzen und neue Verwirrung zu stiften.
Eigentlich ist die derzeit gültige Regelung gar nicht schlecht. Wenn ich es recht verstanden habe, besitzen die 27 Mitgliedsländer 3 bis 29 Stimmen. Insgesamt sind es 345, von denen 258 für eine Zustimmung erforderlich sind. Die gemessen an der Bevölkerung unterproportionalen Stimmanzahlen sind ein Kompromiß zwischen der Bemessung nach Köpfen (one man, one vote) und Staaten (one country, one vote). Daß Deutschland auf einer Stufe mit den deutlich kleineren Ländern Frankreich, Großbritannien und Italien steht, spricht für unsere Selbstlosigkeit. Nur zwei Stimmen weniger für Spanien und Polen erscheint ebenfalls ungerechtfertigt, doch eigentlich auch nur gegenüber Deutschland. Im Grunde ist jeder Wind aus den Segeln, wenn wir auf unseren Vorteil verzichten, der auch nach dem Quadratwurzelgesetz gegenüber der jetzigen Regelung entstünde.
Ein über die hohen Stimmenzahlen kleiner Staaten hinausgehender Minderheitenschutz besteht darin, daß zusätzlich die Hälfte bzw. Zweidrittel aller Mitglieder im Rat der EU zustimmen muß. Das erste ist Augenwischerei, denn 14 Staaten haben mindestens 88 Stimmen, daß gegen sie die erforderliche Mehrheit von 258 Stimmen immer verfehlt wird. Im Zweidrittel-Fall dagegen könnten schon 9 Länder eine Beschlußfassung verhindern. Im Extremfalle die Länder von Finnland abwärts mit nur 44 von 345 Stimmen und 20 vom 483 Millionen Einwohnern. Mehr Demokratie geht eigentlich nicht und führt nur zu Wadenbeißerei.
Aber auch die bevölkerungsreichen Länder genießen ein Privileg, denn es sind in der dritten Dimension 62% der Bevölkerung erforderlich. Damit können drei Länder eine Sperrminorität aufbauen, während es ohne diese Regelung vier sein müssen. Nur wenige Kombinationen könnten davon profitieren, vor allem natürlich Deutschland, ohne das drei Länder nicht genügend Bürger zusammenbringen. Wollte Polen dies tun, müßten sie sich mit Deutschland und Frankreich verbünden und noch einmal genau nachzählen, denn ich errechne für 82,5+62,5+38,6=183,6 knapp unter 0,38*483,6=183,8.
Grundsätzlich könnten die Polen darüber jammern, daß mittlere Staaten gegenüber kleinen und großen benachteiligt sind, wenn sie nicht mit 27 Stimmen gegenüber nur 29 für Deutschland deutlich bevorzugt wären. Es geht im aktuellen Vorstoß deshalb auch weniger um die rechnerische Gleichbehandlung mittlerer Staaten in dem schon vier Jahre alten Entwurf einer EU-Verfassung, sondern vor allem um den Erhalt der Privilegien aus dem noch gültigen Vertrag von Nizza. Quertreibende Alternativvorschläge sind nicht geliebt, sondern nur Hilfsmittel zur Abwehr einer Veränderung.
Wer wie Deutschland aus taktischen Gründen, aus Freundschaft zu Frankreich oder eingedenk historischer Schuld verzichtet, riskiert eben Probleme mit der Herstellung der Normalität, auch wenn die Mehrheit dies unterstützt. Das ist im Leben nicht anders: Viele Menschen würden Einschränkungen hinnehmen, wenn sie ihnen danach nicht auf Dauer abverlangt würden, andere sich nicht lustig machten und eiskalt den geschenkten Vorteil behalten und mehren, auch wenn sie ihn nicht mehr benötigen. Gibt man dem älteren Kind mehr, ist das jüngere unzufrieden. Gibt man das gleiche, hat das ältere vor zwei Jahren ja auch nichts bekommen.
Die geplante Abstimmungs-Regelung kann als auf halben Wege stehengeblieben kritisiert werden, weil sie mit zweien nur eine Dimension weniger aufweist als die bestehende. Aus der dreifachen Mehrheit wird die doppelte, nach der zum Beispiel 55% der Staaten und 65% der Bevölkerung erforderlich sind. Da 65% der Bevölkerung schon mit sechs Staaten möglich sind und 55% der Staaten es möglicherweise mit 65 Millionen auf weniger Menschen als Deutschland allein bringen, ist durchaus mit der Verfehlung nur eines der beiden Abstimmungs-Ziele zu rechnen.
Es ist ein weit verbreitetes Bedürfnis, alles auf eine Größe zu reduzieren. So auch die beiden Stimmanteile. Am einfachsten legt man die eine Hälfte auf alle 27 Staaten und die andere auf 483,6 Millionen um. Dann lautet die Formel für ein Land mit b Millionen Einwohnern
( 1/27 + b/483,6 ) / 2 = ( 1,85 + 0,1034*b ) %
Das ergibt 10,4% für Deutschland, immerhin 5,8% für Polen und noch 1,9% für das Schlußlicht Malta. Natürlich machen diese Gewichte aus der doppelten Mehrheit keine einfache Abstimmung, sie sind aber ein ungefährer Anhaltspunkt für den Einfluß der einzelnen Mitglieder.
In der Frankfurter Rundschau sah ich eine Darstellung der sog. Stimmgewichte, doch kein Wort über ihre Berechnung. Grundlage sind wahrscheinlich von Werner Kirsch aus Bochum berechnete Anzahlen von Konstellationen, in denen ein Land Zünglein an der Waage ist, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, daß ein einzelner die Stimme seines Landes umstößt. Für kleine Staaten ist dieses Gewicht gegenüber der von mir angeführten Formel um 0,2% geringer. Polen trifft genau und Deutschland hat 1,4% mehr. Ich habe versucht, in dieser Formel die Anteile zu verschieben. Tatsächlich läßt sich mit 55% statt 50% für den Bevölkerungsanteil eine bessere Übereinstimmung erzielen. Und dann sieht man, daß von allen Staaten tatsächlich Polen mit 0,4% hinter dem glatten Verlauf des Stimmgewichtes zurückfällt.
Polen schlägt daher vor, die Bevölkerungszahl durch ihre Wurzel zu ersetzen, um die Benachteiligung mittlerer Staaten, insbesondere die eigene auszugleichen. Bliebe das andere Anstimmungskriterium erhalten, wäre dies natürlich eine klare Verschiebung der Macht zugunsten kleiner Staaten. Deshalb nehme ich an, daß dieses zweite Kriterium ganz entfallen soll. Damit gäbe es keine doppelte Mehrheit mehr, sondern nur noch eine Summe von Bevölkerungswurzeln, die 62% für eine erfolgreiche Abstimmung erreichen müssen. Mit dieser Quadratwurzel und den 62% für eine Mehrheit liegt man angeblich nahe dem Optimum an Gerechtigkeit. Möglicherweise könnte sie mit leichten individuellen Zu- und Abschlägen noch erhöht werden, doch wer soll das berechnen, und wer vermag darin noch Gerechtigkeit und nicht Willkür zu sehen? Egal wie man es anstellt, gleicher Einfluß für alle ist unmöglich. Allenfalls kann die Abweichung vom Ideal minimiert werden. Aber wer legt fest, was das Ideal ist, wie die Abweichung davon zu bewerten ist und worin Gerechtigkeit, Einfluß und Abstimmungsmacht bestehen?
Gemäß der bildlichen Darstellung in der Frankfurter Rundschau profitierten tatsächlich die mittleren Staaten von Spanien (41,6 Millionen) bis Irland (4,0 Millionen) von der uneingeschränkten Umsetzung des Quadratwurzelprinzips, doch nicht nur auf Kosten Deutschlands und anderer Großstaaten. Auch der Mindestanteil für die kleinsten Staaten ist dahin. So rutscht Malta von 1,7% auf 0,7% ab, was aber immer noch ein Vielfaches des Bevölkerungsanteiles ist. Die Beschneidung Deutschlands auf das zur Zeit gültige Maß wird wohl keines der Zukunftsmodelle mehr beinhalten, gleichwohl es durchaus sinnvoll sein kann, neben Mindest- auch Höchstanteile zu haben. Die müßten dann nicht nur von Deutschland, sondern dereinst auch von der Türkei akzeptiert werden.
Nun habe ich viel geschrieben und durchaus Verständnis für die polnische Position gezeigt. Dennoch bleibe ich bei meiner Auffassung, einmal gefaßte Beschlüsse erst einmal umzusetzen, bevor sie einer abermaligen Korrektur anheim fallen. Es steht Polen nicht zu, ein theoretisches Modell aus der Schublade zu ziehen, um mit ihm und anderen Abstrusitäten Vereinbarungen auszuhebeln. Wäre es möglich, würde ich den Polen Stimmanteile von 10 Millionen Menschen abtreten. Sollten die Ukraine und Weißrußland einmal zur EU gehören, könnte Polen von ihnen weitere Anteile fordern für die durch die Westverschiebung Polens verlorenen Gebiete und Bürger. Bis dahin gilt zumindest für die Brüder Kaczynski das Verursacherprinzip, nach dem Deutschland nicht nur für die im Krieg getöteten Polen verantwortlich ist, sondern auch für deren ausgebliebenen Nachfahren, die verlorenen Ukrainer, Belorussen und Ostpreußen.
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wuerg,
19.11.2020 22:25
Ohne der AfD das Wort reden zu wollen, war die EU-Erweiterung 2004 meines Erachtens ein Fehler, insbesondere was die undemokratischen Staaten Zypern, Malta, Slowenien, Polen und Ungarn betrifft. Nicht wegen übermäßiger Stimmrechte, mehr wegen Wadenbeißerei, Rosinenpicken und finanziellen Forderungen, auch Kriminalität. Für die Ostgebiete der EU kommt deren Bedürfnis hinzu, dem auf Rußland geschrumpften großen Bruder eins auszuwischen. Nun ist die Krim weg, von der ich so und so annahm, sie gehöre zu Rußland.
Zur Zeit fallen weniger übermäßige Stimmrechte auf, sondern das polnische und ungarische Demokratieverständnis. Um sich am Durchregieren nicht hindern zu lassen und trotzdem weiterhin Geld ohne Kontrolle abzugreifen, verweigern sie Coronagebeutelten die vorgesehenen Hilfen. Da müssen die Verhandlungsstrategen nun durch, obgleich es besser wäre, Duda und Orban am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.
Noch schlimmer: Ich sehe kommen, daß die mitteleuropäische Sommerzeit, also die osteurooäische Zeit zum gemeinsamen Standard gemacht wird. Das ist die Ortszeit von Kiew, eine Unverschämtheit gegenüber den Westeuropäern, auch wenn Greenwich nicht mehr zur EU gehört und alle lieber die Uhr vorgehen lassen statt Nachrichtensendungen eine Stunde vorzuziehen. Da wäre es fast besser, die Florentiner Hexadezimalzeit einzuführen.
Zur Zeit fallen weniger übermäßige Stimmrechte auf, sondern das polnische und ungarische Demokratieverständnis. Um sich am Durchregieren nicht hindern zu lassen und trotzdem weiterhin Geld ohne Kontrolle abzugreifen, verweigern sie Coronagebeutelten die vorgesehenen Hilfen. Da müssen die Verhandlungsstrategen nun durch, obgleich es besser wäre, Duda und Orban am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.
Noch schlimmer: Ich sehe kommen, daß die mitteleuropäische Sommerzeit, also die osteurooäische Zeit zum gemeinsamen Standard gemacht wird. Das ist die Ortszeit von Kiew, eine Unverschämtheit gegenüber den Westeuropäern, auch wenn Greenwich nicht mehr zur EU gehört und alle lieber die Uhr vorgehen lassen statt Nachrichtensendungen eine Stunde vorzuziehen. Da wäre es fast besser, die Florentiner Hexadezimalzeit einzuführen.
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