FDGO
Heute wird das Grund­gesetz gefeiert, in dem erneut nach Schwach­stellen mit Aus­sicht auf formal­juristi­schen Bestand gepopelt wird, die eine fortge­setzte Dis­kri­minie­rung Rächter, insbe­sondere der AfD erlauben. Dazu gehören die Aber­kennung des Wahl­rechtes, Aus­reise­verbote für Deutsche, die nicht mit Haft­befehl gesucht werden, oder Ein­frie­rung von Guthaben ein­facher Blogger im Zuge grund­gesetz­über­grei­fender Rußland-​Sank­tionen.

Bedarfsweise kann auch die frei­heit­lich demo­krati­sche Grund­ordnung heran­gezogen werden, der laut Grund­gesetz umfas­sende Gültig­keit zukommt. Zum Glück unterliegt im Zuge einer wehr­haften Demo­kratie der Begriff ‚demokra­tisch‘ gerade einem inhalt­lichen Wandel, der die Präzi­sierung des Bundes­verfas­sungs­gerich­tes von 1952 relati­viert: Recht der Persön­lich­keit auf Leben und freie Entfal­tung, die Volks­souve­ränität, die Gewal­tentei­lung, die Unab­hängig­keit der Gerichte, das Mehr­parteien­prinzip und die Chancen­gleich­heit für alle poli­tischen Parteien mit dem Recht auf ver­fas­sungs­mäßige Bildung und Aus­übung einer Oppo­sition.

Man verzeihe mir die Frage, ob das Grund­gesetz über der FDGO steht oder gar umge­kehrt, ob die Folge­rungen aus dem einen in dem anderen aufgehen oder gar iden­tisch sind, ob der Inhalt sich mit dem Volks­begriff ändert, sofern man davon noch sprechen darf. Irgendwie habe ich den Eindruck, daß die FDGO nach 50 Jahren wieder an Bedeu­tung gewinnt, um bei Bedarf grund­gesetz­lichen Spiel­raum zu schaffen.

Meine Geschichts­kennt­nisse sind beschei­den und nicht von apodik­tischer Genauig­keit der anderer mit Berech­tigung zum 33er-Vergleich. So kam ich nicht umhin, nach der Zwän­gung der AfD in den ehema­ligen Frak­tions­saal der FDP, die all­wis­sende Müll­halde nach Otto Wels zu befragen. Glück­licher­weise sind wir noch weit davon entfernt, Gift bei uns zu führen, um einer mögli­chen Verhaf­tung nach einer Rede im Bundes­tag zu ent­gehen. Ich verstehe die SPD, ihren nach Otto Wels benannten Raum 3 S 001 behalten zu wollen, das Namens­schild nicht an die Tür einer Besen­kammer schlagen zu müssen. Doch wäre die AfD sicher­lich bereit, gar stolz gewesen, diese Ehren­bezeich­nung fortzu­führen.

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