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Ich habe gehört, es gäbe 20.000 Kandi­daten zur Kommunal­wahl in NRW³, davon 6.000 aus der AfD, von denen vier nach Druck­legung der Wahl­zettel ver­starben, von den übrigen Par­teien aber keiner. Und sofort ist die AfD mit ihren C‐Schwurb­lern und Chem­trai­lern um eine Ver­schwö­rungs­theorie reicher.

AfD-Knacker zwischen 50 und 70 mögen leichter sterben als Jung­spunde von Volt, doch kandi­dieren Kranke eher selten, weshalb man mit einer Morta­lität von 30 pcm binnen des angeb­lich zehn­tägigen Beobach­tungs­zeit­raumes im Mittel wohl ganz gut liegt. Dann wären insgesamt sechs Todes­fälle zu erwarten, zwei bei der AfD, vier bei den Demo­kraten.

Wenn es nun mit vieren insge­samt etwas weniger als geschätzt sind, so kann man sich dennoch fragen: Wie groß ist die Wahr­schein­lich­keit, daß von vier Fällen alle in die 30% große Gruppe der AfD fallen? Bei den groben Grund­lagen sei eine gute Nähe­rung erlaubt: Sie ist nur (3/10)⁴≈8‰, doch immer noch doppelt so hoch wie drei Sechsen.

Das klingt verdächtig wenig, doch den Rosinen­pickern gelingt es immer wieder, solche Edel­steine in der riesigen Fülle von Vor­komm­nissen zu finden. Es erin­nert mich an ein Pflege­heim, in dem eine Impfung mehrere Insas­sen tötete. Zum einen war das einfach nicht wahr, und zum anderen wird dort ständig gestor­ben, auf daß sich unter tausen­den Heimen leicht eines mit deut­lich über­höhter Sterbe­rate finden läßt.

Die AfD-Kandidaten werden nicht aus Angst vor einer Nicht­zulas­sung gestor­ben sein. Auch wird es sich nicht um Mord handeln, jeden­falls nicht um erfolg­reichen, denn neue Stimm­zettel mit den Stell­ver­tretern sind bereits in Arbeit. Da es aber immer idio­tische Täter geben könnte und man Ver­schwö­rungs­theorien nicht freien Lauf lassen sollte, wäre eine genaue Unter­suchung der Todes­umstände samt Ver­öffent­lichung ihrer Ergeb­nisse sinnvoll.

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