IfSG 2.71
Die Welt ist voll von Uneinsichtigen und Selbstsüchtigen, auch und gerade in Zeiten der Not. Die Änderung des Infek­tions­schutz­geset­zes (IfSG), von einigen auch ErmG genannt, kann nur ein erster Schritt sein. Es muß sich im Alltag bewähren, aus dem heraus sich wert­volle Anre­gungen einer Erweite­rung ergeben.

Der Zusatz 2.71 bezeichnet nicht die Version, sondern kenn­zeich­net die Erwei­terung des bishe­rigen IfSG mit dem Ziele, ein expo­nenti­elles Wachstum (exp(1)≈2,71) zu verhin­dern. Ange­sichts des anhal­tenden Gesche­hens auf hohem Niveau und der Geistes­haltung zuneh­mender Teile der Bevölke­rung wird bereits an einer Erweite­rung IfSG 4.67 zur Regelung chaoti­schen Gesche­hens und Vermei­dung einer gesell­schaft­lichen Bifur­kation gear­beitet.

Aberglaube | Flache Erde

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