Wahlbetrug
Letzten Sonntag fand der erste Wahlgang zum Ober­bürger­meister in Ludwigs­hafen ohne den sitten­widrig ausge­schlos­senen Kandi­daten Joachim Paul von der AfD statt. Die Wahl­betei­ligung sank von 60,2 Prozent im Jahre 2017 auf nunmehr 29,3. Nach Abzug der ungül­tigen Stimmen floß ein Anteil von p=0,293⋅(1−0,092)=0,266 der Wahlbe­rech­tigten in die prozen­tualen Ergeb­nisse ein. Im Jahre 2017 war er noch q=0,602⋅(1−0,026)=0,586. Das Ver­hält­nis bezeichne ich mit λ=p/q=0,454.

Sollten alle, die unter normalen Umständen AfD gewählt hätten, nunmehr sich ent­halten oder eine ungül­tige Stimme abge­geben, die übrigen sich aber unbe­ein­druckt von den Machen­schaften im Vorfeld der Wahl gezeigt haben, so ist von einem AfD-​Anteil der Wahl­berech­tigten in Höhe von qp=0,32 auszu­gehen. Unter recht­mäßgen Umstän­den hätte das zu einem Wahl­ergeb­nis von a=1−λ=54,6% für die AfD geführt:
             manipuliert    rechtmäßig  
Beteiligung        29,3%    60,2%
ungültig            9,2%     2,6%
gezählt            26,6%    58,6%       
AfD           -      -      32,0%  54,6%
CDU         41,2%  11,0%    11,0%  18,8%
SPD         35,5%   9,4%     9,4%  16,0%
Wegner      15,7%   4,2%     4,2%   7,2%
Volt         7,6%   2,0%     2,0%   3,4%
           100,0%  26,6%    58,6% 100,0%
Der naive demokratische Leser mag nun denken, daß es besser für ihn aussähe, hätte sich statt allen nur ein Anteil α<1 derer, die normaler­weise AfD gewählt hätten, nicht betei­ligt. Doch gefehlt, denn dann stiege das AfD-​Ergebnis auf a=(1−λ)/α.

Den demokratischen Wunsch­vorstel­lungen näher kommt, daß auch ein Anteil β der Demo­kraten nicht an der Wahl teil­nahm, weil sie den Ausschluß nicht gerecht fanden oder meinten, ihrer Haltung keinen Ausdruck mehr ver­leihen zu müssen, da so und so CDU und SPD für eine Stichwahl übrig­blieben, zu der 2017 auch nur 34,8% erschienen. In diesem Falle schrumpft das AfD-​Ergebnis auf a=(1−λβ)/(αβ). Im demo­kratie­freund­lich­sten Falle von α=1 ergibt sich:
 β     a    Bemerkung                    
 0%  54,6%
 9%  50,0%  Grenze zur absoluten Mehrheit
10%  49,6%
20%  43,3%
30%  35,1%
36%  29,2%  AfD und CDU gleichauf
38%  26,2%  AfD und SPD gleichauf
40%  24,3%
50%   9,2%
55%   0,0%  Grenze im Falle α=0
Das macht doch Hoffnung! Sind nur β>9% der Demokratie­wähler zuhause geblie­ben, hätte die AfD im unma­nipu­lierten Normal­falle die abso­lute Mehr­heit verfehlt und wäre sodann in der Stich­wahl geschei­tert. Schöner, aber unrea­listischer ist β>38%, weil die AfD dann sofort aus­schiede.

Ich glaube, die Demokraten haben ihre gute Chance vergeben, Joachim Kaul späte­stens in der Stich­wahl zu bezwin­gen. Aber das Bedürf­nis, ein Zeichen gegen Rächts zu setzen, war wohl zu groß. Und nun droht nach erfolg­reicher Klage der Sieg im ersten Wahlgang.

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Seltsam ist das alles schon, denn der ist Beamter auf Lebenszeit, ist seit 10 Jahren im Koblenzer Stadtrat und seit 9 Jahren im Landtag von RLP und außerdem ist er ja auch Bundestagsabgeordneter. Er konnte sich sogar noch Anfang diesen Jahres für eine Landratswahl aufstellen lassen.

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Es ist noch selten, aber nicht seltsam, daß unsere Demo­kraten der Mitte einen Kandi­daten der AfD wegen erfun­dener verfas­sungs­recht­licher Bedenken aus­schlie­ßen und darauf hoffen dürfen, daß gleich­geschal­tete Gerichte das weder im Vorfeld, noch im Nach­gange der Wahl korri­gieren werden.

Dieses Vorgehen findet sich auch in kleinem Maßstabe, wenn zum Beispiel eine Bank einem AfDler das Konto kündigt, weil Denun­zianten sich drohend an sie mit dieser Forde­rung gewendet haben. Dann ist es zumin­dest für eine Bank erwäh­nens­wert, einen Kunden aufzu­geben, um einem Shitstorm aus dem Wege zu gehen.

Zur Zeit ist das noch möglich und wird viel­leicht zuneh­mend vor­kommen, weil dieser Mecha­nismus eingeübt sich noch aus­breiten wird. Bald aber wird die Zeit kommen, da man sich über­legt, seine Fahne ohne Not stärker in den Wind zu hängen, schon eine andere ange­schafft hat, um dereinst das Karma der eigenen Misse­taten zu mildern.

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Neben den direkt sicht­baren Wahl­betrüge­reien wie in Ludwigs­hafen gibt es noch die klassi­schen, weniger auffäl­ligen. Dazu noch Schlam­perei. So meint das BSW, es seien zur Bundes­tags­wahl einige ihrer Stimmen nicht gezählt worden. Etwa 9500 haben zur Fünf­prozent­hürde gefehlt. Das klingt viel, ist aber nur eine Stimme in jedem zehnten Wahllokal. Eine Neuaus­zählung durch­zusetzen, kann sich also lohnen.

Die gängige Theorie ist wohl, einige Stimmen seien versehent­lich oder gar mit Absicht dem Bündnis Deutsch­land zuge­rechnet worden. Was wäre ein Motiv für einen derar­tigen Betrug? Das BSW zur leich­teren Koali­tions­bildung unter die Hürde zu bringen, auch wenn davon eine rechte Partei profi­tiert, die so und so schei­tern wird? Soweit zu denken, traue ich Linken jedoch nicht zu.

Ich glaube mehr an Schlam­perei und vor­schrifts­widrige Zählung. So ist es üblich, statt der Regi­strie­rung jeder ein­zelnen Stimme, Haufen zu bilden und bei der Viel­zahl der klei­neren Parteien diese schon einmal zu vermengen. [1] Da bei der Bundes­tags­wahl zwei Stimmen zu zählen sind, werden in Wahl­lokalen, die beim Wahlamt glänzen wollen, gerne Haufen derer gebildet, die beide Stimmen der gleichen Partei geben. Da kann im Wust schnell eine Misch- oder Exoten­stimme unter­gehen oder für ungültig erklärt werden.

[1] Wollte ich als Wahlhelfer betrügen, hätte ich bei vor­schrifts­mäßger Zählung der Stimmen Pro­bleme. Wenn aber beim Speed­coun­ting jeder Hansel jede Stimme auf irgend­einen Haufen werfen darf, dann fällt ein absicht­licher Fehl­wurf kaum auf.

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