Wahlbetrug
wuerg, 26.09.2025 19:35
Letzten Sonntag fand der erste Wahlgang zum Oberbürgermeister in Ludwigshafen ohne den sittenwidrig ausgeschlossenen Kandidaten Joachim Paul von der AfD statt. Die Wahlbeteiligung sank von 60,2 Prozent im Jahre 2017 auf nunmehr 29,3. Nach Abzug der ungültigen Stimmen floß ein Anteil von p=0,293⋅(1−0,092)=0,266 der Wahlberechtigten in die prozentualen Ergebnisse ein. Im Jahre 2017 war er noch q=0,602⋅(1−0,026)=0,586. Das Verhältnis bezeichne ich mit λ=p/q=0,454.
Sollten alle, die unter normalen Umständen AfD gewählt hätten, nunmehr sich enthalten oder eine ungültige Stimme abgegeben, die übrigen sich aber unbeeindruckt von den Machenschaften im Vorfeld der Wahl gezeigt haben, so ist von einem AfD-Anteil der Wahlberechtigten in Höhe von q−p=0,32 auszugehen. Unter rechtmäßgen Umständen hätte das zu einem Wahlergebnis von a=1−λ=54,6% für die AfD geführt:
Den demokratischen Wunschvorstellungen näher kommt, daß auch ein Anteil β der Demokraten nicht an der Wahl teilnahm, weil sie den Ausschluß nicht gerecht fanden oder meinten, ihrer Haltung keinen Ausdruck mehr verleihen zu müssen, da so und so CDU und SPD für eine Stichwahl übrigblieben, zu der 2017 auch nur 34,8% erschienen. In diesem Falle schrumpft das AfD-Ergebnis auf a=(1−λ−β)/(α−β). Im demokratiefreundlichsten Falle von α=1 ergibt sich:
Ich glaube, die Demokraten haben ihre gute Chance vergeben, Joachim Kaul spätestens in der Stichwahl zu bezwingen. Aber das Bedürfnis, ein Zeichen gegen Rächts zu setzen, war wohl zu groß. Und nun droht nach erfolgreicher Klage der Sieg im ersten Wahlgang.
Sollten alle, die unter normalen Umständen AfD gewählt hätten, nunmehr sich enthalten oder eine ungültige Stimme abgegeben, die übrigen sich aber unbeeindruckt von den Machenschaften im Vorfeld der Wahl gezeigt haben, so ist von einem AfD-Anteil der Wahlberechtigten in Höhe von q−p=0,32 auszugehen. Unter rechtmäßgen Umständen hätte das zu einem Wahlergebnis von a=1−λ=54,6% für die AfD geführt:
manipuliert rechtmäßig Beteiligung 29,3% 60,2% ungültig 9,2% 2,6% gezählt 26,6% 58,6% AfD - - 32,0% 54,6% CDU 41,2% 11,0% 11,0% 18,8% SPD 35,5% 9,4% 9,4% 16,0% Wegner 15,7% 4,2% 4,2% 7,2% Volt 7,6% 2,0% 2,0% 3,4% 100,0% 26,6% 58,6% 100,0%Der naive demokratische Leser mag nun denken, daß es besser für ihn aussähe, hätte sich statt allen nur ein Anteil α<1 derer, die normalerweise AfD gewählt hätten, nicht beteiligt. Doch gefehlt, denn dann stiege das AfD-Ergebnis auf a=(1−λ)/α.
Den demokratischen Wunschvorstellungen näher kommt, daß auch ein Anteil β der Demokraten nicht an der Wahl teilnahm, weil sie den Ausschluß nicht gerecht fanden oder meinten, ihrer Haltung keinen Ausdruck mehr verleihen zu müssen, da so und so CDU und SPD für eine Stichwahl übrigblieben, zu der 2017 auch nur 34,8% erschienen. In diesem Falle schrumpft das AfD-Ergebnis auf a=(1−λ−β)/(α−β). Im demokratiefreundlichsten Falle von α=1 ergibt sich:
β a Bemerkung 0% 54,6% 9% 50,0% Grenze zur absoluten Mehrheit 10% 49,6% 20% 43,3% 30% 35,1% 36% 29,2% AfD und CDU gleichauf 38% 26,2% AfD und SPD gleichauf 40% 24,3% 50% 9,2% 55% 0,0% Grenze im Falle α=0Das macht doch Hoffnung! Sind nur β>9% der Demokratiewähler zuhause geblieben, hätte die AfD im unmanipulierten Normalfalle die absolute Mehrheit verfehlt und wäre sodann in der Stichwahl gescheitert. Schöner, aber unrealistischer ist β>38%, weil die AfD dann sofort ausschiede.
Ich glaube, die Demokraten haben ihre gute Chance vergeben, Joachim Kaul spätestens in der Stichwahl zu bezwingen. Aber das Bedürfnis, ein Zeichen gegen Rächts zu setzen, war wohl zu groß. Und nun droht nach erfolgreicher Klage der Sieg im ersten Wahlgang.
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