Wahlbetrug
Letzten Sonntag fand der erste Wahlgang zum Ober­bürger­meister in Ludwigs­hafen ohne den sitten­widrig ausge­schlos­senen Kandi­daten Joachim Paul von der AfD statt. Die Wahl­betei­ligung sank von 60,2 Prozent im Jahre 2017 auf nunmehr 29,3. Nach Abzug der ungül­tigen Stimmen floß ein Anteil von p=0,293⋅(1−0,092)=0,266 der Wahlbe­rech­tigten in die prozen­tualen Ergeb­nisse ein. Im Jahre 2017 war er noch q=0,602⋅(1−0,026)=0,586. Das Ver­hält­nis bezeichne ich mit λ=p/q=0,454.

Sollten alle, die unter normalen Umständen AfD gewählt hätten, nunmehr sich ent­halten oder eine ungül­tige Stimme abge­geben, die übrigen sich aber unbe­ein­druckt von den Machen­schaften im Vorfeld der Wahl gezeigt haben, so ist von einem AfD-​Anteil der Wahl­berech­tigten in Höhe von qp=0,32 auszu­gehen. Unter recht­mäßgen Umstän­den hätte das zu einem Wahl­ergeb­nis von a=1−λ=54,6% für die AfD geführt:
             manipuliert    rechtmäßig  
Beteiligung        29,3%    60,2%
ungültig            9,2%     2,6%
gezählt            26,6%    58,6%       
AfD           -      -      32,0%  54,6%
CDU         41,2%  11,0%    11,0%  18,8%
SPD         35,5%   9,4%     9,4%  16,0%
Wegner      15,7%   4,2%     4,2%   7,2%
Volt         7,6%   2,0%     2,0%   3,4%
           100,0%  26,6%    58,6% 100,0%
Der naive demokratische Leser mag nun denken, daß es besser für ihn aussähe, hätte sich statt allen nur ein Anteil α<1 derer, die normaler­weise AfD gewählt hätten, nicht betei­ligt. Doch gefehlt, denn dann stiege das AfD-​Ergebnis auf a=(1−λ)/α.

Den demokratischen Wunsch­vorstel­lungen näher kommt, daß auch ein Anteil β der Demo­kraten nicht an der Wahl teil­nahm, weil sie den Ausschluß nicht gerecht fanden oder meinten, ihrer Haltung keinen Ausdruck mehr ver­leihen zu müssen, da so und so CDU und SPD für eine Stichwahl übrig­blieben, zu der 2017 auch nur 34,8% erschienen. In diesem Falle schrumpft das AfD-​Ergebnis auf a=(1−λβ)/(αβ). Im demo­kratie­freund­lich­sten Falle von α=1 ergibt sich:
 β     a    Bemerkung                    
 0%  54,6%
 9%  50,0%  Grenze zur absoluten Mehrheit
10%  49,6%
20%  43,3%
30%  35,1%
36%  29,2%  AfD und CDU gleichauf
38%  26,2%  AfD und SPD gleichauf
40%  24,3%
50%   9,2%
55%   0,0%  Grenze im Falle α=0
Das macht doch Hoffnung! Sind nur β>9% der Demokratie­wähler zuhause geblie­ben, hätte die AfD im unma­nipu­lierten Normal­falle die abso­lute Mehr­heit verfehlt und wäre sodann in der Stich­wahl geschei­tert. Schöner, aber unrea­listischer ist β>38%, weil die AfD dann sofort aus­schiede.

Ich glaube, die Demokraten haben ihre gute Chance vergeben, Joachim Kaul späte­stens in der Stich­wahl zu bezwin­gen. Aber das Bedürf­nis, ein Zeichen gegen Rächts zu setzen, war wohl zu groß. Und nun droht nach erfolg­reicher Klage der Sieg im ersten Wahlgang.

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