Wahlschein
wuerg, 21.02.2025 18:36
Eigentlich kann man es sich ja ganz einfach überlegen: Wem ein Wahlschein aus- oder zugestellt wurde, kann ohne ihn nicht wählen, egal ob er nicht ankam oder verloren ging. Wer seinen Wahlbrief nicht rechtzeitig abgibt oder zustellt, hat nicht gewählt. Auch in jedem Wahllokal des eigenen Wahlkreises kann man unter Vorlage dieses Wahlscheines wählen. Das scheinen nicht alle zu wissen, die sich fern der Heimat rumtreiben oder meinen, am Wahltag allein mit ihrem Ausweis wählen zu können.
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