Wahlschein
Eigentlich kann man es sich ja ganz einfach über­legen: Wem ein Wahl­schein aus- oder zuge­stellt wurde, kann ohne ihn nicht wählen, egal ob er nicht ankam oder ver­loren ging. Wer seinen Wahl­brief nicht recht­zeitig abgibt oder zustellt, hat nicht gewählt. Auch in jedem Wahllokal des eigenen Wahlkreises kann man unter Vorlage dieses Wahl­scheines wählen. Das scheinen nicht alle zu wissen, die sich fern der Heimat rum­treiben oder meinen, am Wahltag allein mit ihrem Ausweis wählen zu können.

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